25 Jan Rettungsgasse: Freie Fahrt für Helfer?
Leider kommt es immer wieder vor, dass bei Unfällen auf Autobahnen oder mehrspurigen Strassen die Helfer nur mit großer Verzögerung zum Unfallort gelangen. In Deutschland ist das Bilden einer Rettungsgasse bei Stau schon seit 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Und doch kommt es immer wieder zu lebensbedrohlichen Verzögerungen, weil sich viele Autofahrer falsch verhalten.
Gründe gibt es dafür viele, z.B. Unwissenheit oder ein zu lautes Radio, durch das die Martinshörner nicht gehört werden. Wenn dann plötzlich ein Einsatzfahrzeug groß im Rückspiegel erscheint, erschrecken viele Fahrer und wissen in der ersten Panik gar nicht, was sie tun und wohin sie ihr Auto steuern sollen. Wenn die Autos im Stau dann auch noch eng hintereinander stehen, fehlt der Platz zum Rangieren und das Chaos ist komplett.
§ 11 Abs. 2 der Strassenverkehrsordnung regelt die Rettungsgasse:
Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.
Wie verhält man sich richtig?
- Eine Rettungsgasse muss bereits gebildet werden, sobald sich ein Stau bildet und nicht erst, wenn man einen Unfall sieht oder Martinshörner hört.
- Die Rettungsgasse wird immer zwischen der äußerst linken Spur und der nächsten Spur zu ihrer rechten gebildet. Bei zweispurigen Strassen also zwischen der linken und der rechten Spur, bei dreispurigen zwischen der linken und der mittleren Spur. Der Standstreifen sollte freigehalten werden.
- Lassen Sie genügend Abstand zum Vordermann, das lässt Raum zum Rangieren.
- Lassen Sie die Rettungsgasse offen, meistens werden nach der Durchfahrt des ersten Fahrzeugs noch weitere Fahrzeuge von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr nachkommen.
So sollte eine Rettungsgasse aussehen:
Eine ganz schlechte Idee ist es, in eine Rettungsgasse einzufahren oder einem Einsatzfahrzeug in der Rettungsgasse zu folgen. Spätestens am Unfallort kommt man nicht mehr weiter, man blockiert die Rettungsarbeiten und riskiert mit diesem Verhalten Menschenleben, seinen Führerschein und eine saftige Geldstrafe.
Beitragsbild © BerndBast/pixelio.de, Illustrationen © FF Nieder-Erlenbach